Der Ständerat überweist die Kommissionsmotion zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung.
Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktiker und Apotheker sollen nach dem Willen des Ständerates angemessene Kenntnisse über die Komplementärmedizin haben. Die Kammer überwies
eine entsprechende Motion in Erfüllung des Volksauftrags nach dem Ja zur Initiative für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Der Bundesrat regelt die Frage im revidierten
Medizinalberufegesetz. Die Motion geht an den Nationalrat.