In eineinhalb Jahren wird die Schweiz diagnosebezogenen Fallpauschalen (SwissDRG) in den Spitälern einführen.
Die Erfahrungen in Ländern und Kantonen, welche die diagnosebezogenen Fallkostenpauschalen (Diagnosis Related Groups DRGs) bereits eingeführt haben, zeigen: mit den DRGs können die erhofften
gesundheitspolitischen Ziele, nämlich Transparenz, Vergleichbarkeit und Kosteneinsparung nicht erreicht werden. Zudem sind viele Fragen und Auswirkungen der Einführung noch nicht genügend
abgeklärt: Die Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Bereiche (z.B. Hausärztinnen und Hausärzte, Pflegeinstitutionen, Spitex, Rehabilitation- insbesondere Neurorehabilitation) müssen
bekannt sein. Es darf keine unkontrollierte Verschiebung der Gesundheitskosten in den ambulanten Bereich mit entsprechender Prämienerhöhung stattfinden. Der grössere Verwaltungsapparat und die
wiederkehrenden Betriebskosten für Kodierung, Kontrollen und Korrekturen müssen transparent geregelt sein und dürfen nicht zu Lasten der direkten Patientenversorgung gehen. Es ist der letzte
Moment die Einführung von DRG noch zu stoppen:
Ein DRG-Moratorium kann auf www.drg-moratorium.ch unterschrieben werden.