Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 18. März 2011 die Höhere Fachprüfung für Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten genehmigt. Dadurch entsteht der schweizweit anerkannte und geschützte Titel: Diplomierte Kunsttherapeutin (ED) / Diplomierter Kunsttherapeut (ED). Der Beruf kennt fünf spezifische Fachrichtungen: Tanz- und Bewegungstherapie, Sprach- und Dramatherapie, Gestaltungs- und Maltherapie, Intermediale Therapie und Musiktherapie.
Informieren Sie sich unter: www.kskv-casat.ch