Der Presserat hat eine Beschwerde des Schweizerischen Vereins Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte (SVHA) gegen ein Editorial im «Tagi-Magi» teilweise gutgeheissen.
«Das Magazin» befasste sich im Editorial der Nr. 29/2010 mit einem Artikel des deutschen Nachrichtenmagazins «Der Spiegel». Unter der Fettzeile «Homöopathischer Bockmist» schreibt Chefredaktor Finn Canonica, die Kollegen des «Spiegels» hätten «letzte Woche» in einer «hellsichtigen Titelgeschichte den überfälligen Frontalangriff auf die in Deutschland und der Schweiz stark verbreitete Homöopathie» gestartet. «Es gibt keine einzige Studie, welche die Wirksamkeit von homöopathischen Methoden beweisen würde; das nicht zufällig von den Nazis als antijüdische Medizin gepriesene Heilverfahren ist Scharlatanerie.» Dass staatlich geprüfte Apotheker diese moderne Form von «Aberglauben» unterstützten, sei erstaunlich. Tragisch sei, dass Schweizer Krankenkassen künftig verpflichtet sein könnten, diesen «Bockmist» zu bezahlen.
Am 13. August 2010 beschwerte sich der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte (SVHA) beim Presserat, «Das Magazin» habe mit diesem Editorial die Ziffern 1 (Wahrheit), 3
(Entstellung/Unterschlagung von Informationen) und 7 (sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Die im
Editorial enthaltenen Aussagen seien teilweise falsch, unsachlich, unausgewogen und verleumdend.
Der Presserat hielt nun fest, dass einem Editorial ein grosser Freiraum zuzugestehen sei. Die Wertungen des Editorials seien ebenso wie ihre Grundlagen für die Leserschaft des «Magazins» ohne
Weiteres erkennbar. Insoweit sei der beanstandete Text offensichtlich durch die Kommentarfreiheit gedeckt. Soweit sich der Beschwerdeführer darüber hinaus auf Ziffer 7 der «Erklärung» (sachlich
nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) berufe, sei darauf hinzuweisen, dass das beanstandete Editorial keine Anschuldigungen gegenüber bestimmten Personen erhebt. Die vom Beschwerdeführer
beanstandete «Verunglimpfung» der «in der Homöopathie tätigen Medizinalpersonen» und weiterer Berufsgruppen falle deshalb nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung.
Der Satz «Es gibt keine einzige Studie, welche die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln beweisen würde» sei hingegen problematisch. In dieser Absolutheit und Verkürzung kann der Satz nach
Auffassung des Presserates nicht stimmen, gibt es doch reihenweise Studien, welche über die positiven Erfahrungen mit der Homöopathie und anderen medizinischen Methoden berichten, selbst wenn der
Wirksamkeitsnachweis mit anerkannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht möglich oder zumindest umstritten ist. Korrekt wäre der Satz deshalb höchstens in der folgenden oder einer damit
vergleichbaren Formulierung: «Es gibt keine allgemein anerkannte, nach naturwissenschaftlichen Kriterien durchgeführte Studie, welche die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln beweisen würde.»