Via E-Mail-Rundbrief wird momentan die Nachricht verbreitet, dass es ab dem 30. April 2011 ein Verkehrsverbot für Arzneipflanzen und Naturheilmittel gebe. Diese Informationen sind jedoch sehr unpräzis und die erwähnte Richtlinie hat auf die gesetzlichen Regelungen in der Schweiz in absehbarer Zeit keinen Einfluss.