Bundesrat hat die Vernehmlassung der Teilrevision des Medizinalberufesgesetzes eröffnet. Mit dem neuen Verfassungsartikel 118a BV Komplementärmedizin müssen insbesondere die Ausbildungsziele im MedBG ergänzt werden. Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates verlangt entsprechend, angemessene Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu integrieren.
Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter: http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00993/11990/index.html?lang=de