Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat am 25. Oktober die Beratung des Heilmittelgesetzes fortgesetzt.
Es wurde entschieden,
(a) Artikel 4: die Definition von Komplementärarzneimitteln in unserem Sinne anzupassen
(b) Artikel 9: eine praxistaugliche Kleinmengenlösung einzuführen. Ein Antrag, den wir mehrheitlich begrüssen, wurde gutgeheissen.
Die Kommission hat sich mit den Entscheiden schwer getan und die Debatte hat lange gedauert. Es handelt sich um einen kleinen, wenn auch sehr erfreulichen Etappensieg. Das Plenum des Nationalrats und der Ständerat können die Entscheide wieder ändern. Wiederstand gegen die Kleinmengenlösung ist auch von der Gesundheitsdirektorenkonferenz gekommen.
Hier die offiziellen Ausschnitte aus der Medienmitteilung:
Die SGK-NR hat die Detailberatung zur Revision des
Heilmittelgesetzes (12.080 n) fortgesetzt. Sie führte eine einlässliche Diskussion über die Frage, nach welchen Regeln kleine Mengen von Arzneimitteln hergestellt und schweizweit vertrieben werden dürfen. Die Kommission beantragt mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass Betriebe mit einer Herstellungsbewilligung von Swissmedic Arzneimittel, für die kein gleichwertiges Arzneimittel zugelassen ist, in Kleinmengen bis zu höchstens 3000 Tagesdosen pro Jahr auf eigene Initiative herstellen dürfen (Art. 9 Abs. 2ter). Die Kommission wird im November mit der Detailberatung fortfahren.