Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will den Marktzugang für bestimmte Kategorien von Arzneimitteln vereinfachen.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat im Rahmen der Detailberatung zur Revision des Heilmittelgesetzes einstimmig „…einen Antrag angenommen, der den Marktzugang für bestimmte Kategorien
von Arzneimitteln massgeblich vereinfacht (Art. 14). So sollen bewährte Arzneimittel aus dem EU- und EFTA-Raum sowie Komplementär- und Phytoarzneimittel vereinfacht zugelassen werden können.
Zudem sollen Arzneimittel, die seit mindestens 15 Jahren in einem Kanton als Arzneimittel zugelassen sind, vereinfacht eine nationale Zulassung erhalten.[1]“ Bereits früher hat die Kommission
einer zulassungsfreien Kleinmengenlösung zugestimmt.
Neu soll es eine Regelung für Well-Established- und für Traditional-Use-Produkte geben. Zudem können kantonale Arzneimittel vereinfacht in eine nationale Zulassung übergeführt werden. Es ist ein
wichtiger Etappensieg. Vor der Schlussabstimmung des Parlaments folgen weitere Debatten (Plenum Nationalrat, Kommission und Plenum Ständerat).