Die Motion „Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement“ (13.3393) von Herrn Ständerat Joachim Eder wurde gestern auch im Nationalrat angenommen. Der Ständerat hat seine Zustimmung bereits im letzten September gegeben.
Die Motion fordert die Verordnung über die Arzneimittelwerbung dahingehend zu ändern, dass Zulassungsinhaber in der Werbung erwähnen dürfen, dass das Arzneimittel zugelassen ist. Neu sollen also
die Zulassungsinhaber die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der geltenden Werbungsregeln ein entsprechendes Qualitätssiegel anzubringen. Der SVKH begrüsst diesen Entscheid.
Der Bundesrat muss nun die entsprechende Arzneimittel-Werbeverordnung anpassen.