Debatte im Ständerat 11.3.2014 - (sda) Mit dem revidierten Medizinalberufegesetz (MedBG) sollen die medizinische Grundversorgung und die Stellung der Hausarztmedizin gestärkt werden. Der Ständerat hat am Dienstag der Gesetzesrevision als Erstrat zugestimmt, mit 31 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Neu sollen die medizinische Grundversorgung und die Rolle der Hausarztmedizin ausdrücklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärztinnen und Ärzte genannt werden. So soll die Stellung dieser
medizinischen Fachrichtungen gestärkt werden. "Diese Änderung ist absolut zentral für die Bekämpfung des Hausärztemangels", sagte Christine Egerszegi-Obrist (FDP/AG).
Mit dem revidierten Gesetz wird eine wichtige Massnahme des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" umgesetzt. Der Masterplan zur Förderung der Grundversorgung hatte das
Innendepartement im Juni 2012 zusammen mit Partnern im Gesundheitswesen gestartet.
Ausbildungsziele zur Komplementärmedizin
Im revidierten Gesetz werden als Ausbildungsziele neu auch Kenntnisse über Methoden der Komplementärmedizin festgeschrieben. Damit wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den das Volk und die
Stände mit dem Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" 2009 erteilt haben.
Zudem ist künftig ein grösserer Kreis von Medizinalpersonen dem MedGB unterstellt. Eine Bewilligung gemäss MedGB brauchen demnach alle Personen, die "eine selbstständige fachliche Verantwortung
übernehmen", unabhängig davon, ob sie angestellt sind oder nicht. So fallen auch Fachpersonen unter das Gesetz, die zum Beispiel als Angestellte in einer Gruppenpraxis arbeiten.
Schliesslich wird das Gesetz an EU-Recht angepasst. Neu müssen die Kantone die Sprachkenntnisse einer Person aus dem Ausland prüfen, wenn diese eine Berufsbewilligung beantragt. Bisher erfolgte
die Prüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen der Anerkennung der beruflichen Qualifikation.
Registrierungspflicht für alle
Ergänzend zum Bundesrat fordert der Ständerat eine generelle Registrierungspflicht für alle, die einen universitären Medizinalberuf ausüben. Ein vollständiges Berufsregister führe zu mehr
Sicherheit für Patienten, erleichtere den Arbeitgebern die Rekrutierung und nütze den Berufsorganisationen bei der Validierung von Weiterbildungen, sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller
(CVP/FR).
Ein Register werde abschliessend Auskunft darüber geben, wer ein echtes Diplom besitzt. Schwaller verwies in diesem Zusammenhang auf den Fall einer Anästhesieschwester, die sich trotz fehlendem
Arztdiplom über Jahre als Assistenzärztin ausgeben konnte und immer wieder angestellt wurde.
Die Pflicht zur Registrierung ins Berufsregister sei für allem bei Personen aus Drittstaaten zentral. "Heute ist es oft den Spitälern und Arbeitgebern überlassen, die Qualifikationen zu prüfen.
Neu ist die Medizinalberufekommission dafür zuständig", sagte Schwaller. Die Kommission lasse sich von der ausstellenden Behörde die Echtheit bestätigen und prüfe, ob das Diplom in etwa den
Anforderungen in der Schweiz entspreche.
Personen hätten zwei Jahre Zeit, sich ins Register eintragen zu lassen. Gemäss Schätzung des Innendepartements wäre für die neuen Registrierungen und Nachregistrierungen in diesen zwei Jahren
eine zusätzliche Vollzeitstelle nötig. Danach wird mit jährlich rund 500 Gesuchen gerechnet, alsdann würde eine halbe Vollzeitstelle bei der Kommission reichen.
Grundsätzlich kritisch zur Gesetzesrevision äusserte sich einzig Hans Hess (OW/FDP). Das bewährte Gesundheitssystem werde umgestaltet, ohne dass die Tragweite der Änderungen abschätzbar seien,
sagte er.