Fünf Jahre nach dem Ja zur Komplementärmedizin sieht die Schwyzer Regierung keinen weiteren Handlungsbedarf auf Kantonsebene. Dies hat der Schwyzer Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Franz Rutz (CVP) zum Stand der Umsetzung des Bundesverfassungsartikel 118a Komplementärmedizin festgehalten.