Bern, 03.07.2013. Der Dakomed und die UNION begrüssen die vom Bunderat überwiesene Botschaft zum reviderten Medizinalberufegesetz MedBG und danken ihm für seinen Willen zur Umsetzung des Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin. Damit die Integration von Kenntnissen über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Medizinern und Pharmazeuten auch von den Fakultäten umgesetzt werden kann, müssen die Lernzielkata-loge entsprechend angepasst werden. Die Kantone müssen ihre Universitäten in die Pflicht nehmen, damit die akademische Komplementärmedizin die nötige Infrastruktur und Personal-ressourcen erhält.