8.12.2010 - Die eidgenössische Leistungskommission ELGK stellt dem Gesundheitsminister
den Antrag, keine Methode der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufzunehmen. Der Antrag missachtet den Volkswillen und die gesetzlichen Vorgaben. Eine überparteiliche Gruppe
unter der Federführung von Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne SG) hat der Geschäftsprüfungskommission (GPK Nationalrat) den Antrag gestellt, eine Untersuchung zum Entscheidprozess der
eidgenössischen Leistungskommission einzuleiten.