Medienmitteilung Bundesrat - Sechs Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin läuft die Umsetzung auf verschiedenen Ebenen. Zu diesem Schluss kommt ein vom Parlament in Auftrag gegebener Zwischenbericht, den der
Bundesrat heute verabschiedet hat. Unter anderem sollen komplementär- und
phytomedizinische Arzneimittel künftig einen erleichterten Marktzugang erhalten,
Kenntnisse über Komplementärmedizin bereits in der universitäre Ausbildung
vermittelt, Diplome für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten geschaffen und
komplementärmedizinische ärztliche Leistungen von der Grundversicherung definitiv
vergütet werden.