ENDLICH! - In Umsetzung des Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin
(Art. 118a BV) wird der Bundesrat bis Ende 2016 die Vernehmlassung über
die Neuregelung der Leistungspflicht von komplementärmedizinischen
ärztlichen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
eröffnen.