Medienmitteilung 30.6.2016 - Der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung der Leistungspflicht der ärztlichen Komplementärmedizin. Damit wird eine zentrale Forderung des Verfassungsartikels 118a
Komplementärmedizin endlich umgesetzt, nämlich die definitive Vergütung der
ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung.
Eine erste Analyse der bereits veröffentlichten Stellungnahmen anderer
Organisationen zeigt, dass die Unterstellung der ärztlichen Komplementärmedizin
unter das Vertrauensprinzip mehrheitlich begrüsst wird. Den Vorschlag des
Bundesrats unterstützen u.a. die Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektoren
GDK, der Krankenkassenverband Curafutura, die FMH, Hausärzte Schweiz und die
grosse Mehrheit der politischen Parteien. Kritisch eingestellt ist der
Krankenkassenverband Santésuisse. Dieser vertritt die Meinung, der
wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis sei ungenügend. Dabei liegen in der
ärztlichen Komplementärmedizin eine grosse Zahl von klinischen Studien auf
einem hohen Evidenzlevel vor, der mit schulmedizinischen Studien vergleichbar
ist.
Aktuelle Daten der Santésuisse-Tochter SASIS belegen, dass komplementärmedizinisch
tätige Ärztinnen und Ärzte allesamt günstiger als die Vergleichsgruppe der rein
schulmedizinisch tätigen Grundversorger arbeiten. Die Befürchtung einer
Mengenausweitung ist unbegründet. Im Gegenteil lassen sich mit
komplementärmedizinischen Behandlungen Kosten in der OKP einsparen.
Die nichtärztlichen komplementärmedizinischen Behandlungen werden weiterhin
ausschliesslich über die Zusatzversicherungen oder als Selbstzahler abgerechnet.
Für Fragen wenden Sie sich an:
Dr. med. Hansueli Albonico, Vorstand Dakomed und Präsident Union Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, 079 595 79 48, hu.albonico@hotmail.com
Walter Stüdeli, Leiter Politik und Medien Dakomed, 079 330 23 46, walter.stuedeli@dakomed.ch
Hinweis:
Die Sasis-Zahlen finden Sie im Anhang der Eingabe des Dakomed.