Mehrere Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a sind umgesetzt oder auf gutem Weg. Unser Ziel jedoch, die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin, ist noch nicht erreicht. Im 2017 setzt der Vorstand die folgenden Schwerpunkte:
- Interprofessionalität: Integration der Komplementärmedizin in alle Versorgungsmodelle des Schweizerischen Gesundheitswesens, vernetzte Behandlungskonzepte stationär und ambulant
- Antibiotikaresistenzen: Berücksichtigung komplementärmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten im Bereich Human- und Veterinärmedizin
- Ärztliche Human- und Veterinärmedizin: definitive Aufnahme ärztlicher Leistungen der Komplementärmedizin in der Grundversicherung, Aufnahme Komplementärmedizin in Lernzielkataloge
- Nichtärztliche Therapeuten: Abgabe- und Anwendungsmöglichkeiten von Arzneimitteln für nichtärztliche Therapeuten
- Sicherstellen der Arzneimittelvielfalt: Verordnungsentwürfe Heilmittelzulassung HMV IV, Stärkung Komplementärmedizin in Apotheken, Preismechanismus Spezialitätenliste SL, Abgrenzung Arzneimittel-Medizinprodukte-Nahrungsergänzungsmittel