Medienmitteilung - Ein dringlich erklärter Vorstoss im Berner Kantonsparlament will die Komplementärmedizin an der Universität Bern stärken. Grossrat Bruno Vanoni (Grüne) fordert in einer überparteilichen Motion einen Ausbau des ungenügend dotierten Instituts für Komplementärmedizin (IKOM) und insbesondere dessen Erweiterung um die bisher nicht einbezogene Pflanzenheilkunde. Die Komplementärmedizin soll stärker in die Grundausbildung der universitären Medizinalberufe integriert werden, wie dies das entsprechende Bundesgesetz bereits verlangt. Angesichts der stark wachsenden Zahl der Studierenden ist es wichtig, dass das IKOM künftig ausreichend personelle und finanzielle Mittel erhält, um ein attraktives Studienangebot in Komplementärmedizin anbieten zu können.
Die überparteiliche Motion von Grossrat Bruno Vanoni (Grüne) wird von zwei Miturheberinnen aus den beiden grössten Parlamentsfraktionen mitgetragen, von Andrea Zryd (SP) und Christine Gerber (SVP). Weitere 17 Grossratsmitglieder der EVP, der SP und der Grünen haben sie mitunterzeichnet. Der somit in vier Parteien verankerte Vorstoss will den Regierungsrat konkret beauftragen, im Rahmen des nächsten Leistungsauftrags oder mit andern geeigneten Massnahmen darauf hinzuwirken, dass die Universität Bern:
- den Lehr- und Forschungsauftrags des IKOM um den Fachbereich Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) erweitert,
- die personellen Kapazitäten des IKOM erhöht,
- die Komplementärmedizin verstärkt in die Grundausbildung der Medizinalberufe einbezieht.
Der aktuelle Leistungsauftrag des Regierungsrates für die Universität Bern läuft Ende 2017 aus. Ziel ist es, die Forderungen mit dem neuen Leistungsauftrag ab 2018 umzusetzen. Deshalb wurde für die Behandlung der Motion Dringlichkeit beantragt. Das Leitungsgremium (Büro) des Grossen Rats hat die Motion nach Konsultation des Regierungsrates als dringlich erklärt; sie dürfte folglich in der Septembersession behandelt werden.
Zurzeit gibt es an der Universität Bern einen einzigen Lehrstuhl für Komplementärmedizin, den sich vier Dozierende verschiedener Fachrichtungen zu je 25 Prozent teilen müssen. Zwar wird in Bern bereits seit 1995 zu Komplementärmedizin geforscht und gelehrt, das Angebot wurde jedoch in den vergangenen zwei Jahrzehnten nie den Entwicklungen entsprechend angepasst. Dieser Stillstand in der Förderung der Komplementärmedizin steht nach Ansicht von Grossrat Vanoni im Widerspruch zu entsprechenden Grundsätzen in der Kantons- und Bundesverfassung und zu den Bemühungen auf Bundesebene, den klaren Verfassungs- und Volksauftrag umzusetzen.
Das im 2015 revidierte Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe verlangt, dass den Studierenden Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin vermittelt werden. Der neue Lernzielkatalog der Humanmedizin geht von einem integrativen kompetenzbasierten und patientenbezogenen Ansatz aus. Dadurch gewinnt die Komplementärmedizin generell und insbesondere auch in der Hausarztmedizin an Bedeutung. In den vergangenen Jahren wurde an der Universität Bern die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin ausgebaut und ab 2018 soll sie nochmals erhöht werden. Zusätzlich ist in Bern der Wiederaufbau des Pharmazie-Studiums geplant. Um attraktive, zeitgemässe Aus- und Weiterbildungen für die Studierenden anbieten zu können, benötigt das IKOM zusätzliche finanzielle und personelle Mittel.
Aus entstehungsgeschichtlichen Gründen war die Pflanzenheilkunde bisher am IKOM nicht vertreten. Neu soll der Lehr- und Forschungsauftrag um diese Fachrichtung erweitert werden, damit künftig die vier ärztlichen Fachrichtungen der Komplementärmedizin (Anthroposophisch erweiterte Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie) in Bern erforscht und gelehrt werden können. Die grosse Nachfrage nach komplementärmedizinischen Leistungen durch Patientinnen und Patienten ist ein weiterer Grund, warum eine Stärkung der Komplementärmedizin jetzt angezeigt ist. Die Komplementärmedizin leistet auch einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitsweisen. Komplementärmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte arbeiten nachweisbar günstiger als die konventionell tätige Ärzteschaft in der Grundversorgung.
Der Dachverband Komplementärmedizin begrüsst den Vorstoss im Kanton Bern. Die Förderung von Lehre und Forschung im Bereich der Komplementärmedizin ist eine der Kernforderungen bezüglich des Bundesverfassungsartikels 118a. Dieser verpflichtet Bund und Kantone, die Komplementärmedizin angemessen zu berücksichtigen.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
- Bruno Vanoni, Grossrat, Grüne Kanton Bern, 079 405 65 52 / bruno.vanoni@gruenebern.ch
- Walter Stüdeli, Leiter Politik und Medien Dakomed: 079 330 23 46 / walter.stuedeli@dakomed.ch