Im Sommer 2017 beschloss der Bundesrat, die ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin definitiv in die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen. Mit den zunehmenden medialen Angriffen stieg die Befürchtung, dass der Ausschluss der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung früher oder später gefordert wird. Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod hat im Dezember 2021 zwei Vorstösse eingereicht, die genau darauf abzielen. Der Dakomed ergreift Massnahmen für die Ablehnung beider Vorstösse.
Nationalrätin und Dakomed Präsidentin Edith Graf-Litscher setzt sich im Bundeshaus für den Erhalt der ärztlichen Komplementärmedizin in der Grundversicherung ein. «Ein erstes Etappenziel haben
wir erreicht», sagt Edith Graf-Litscher: «Der Bundesrat stützt in seiner Antwort die Komplementärmedizin und beantragt die Ablehnung beider Vorstösse». Wann diese im Nationalrat behandelt
werden, ist nicht bekannt. Der Dakomed wird alle notwendigen politischen Massnahmen ergreifen, damit auch im Parlament die Vorstösse abgelehnt werden.
Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Keine Rückerstattung mehr für Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit
Evaluation der Komplementärmedizin. Wo stehen wir zehn Jahre nach der Aufnahme der komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der OKP?