In seiner Stellungnahme zur Motion 23.3511 von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP VS) spricht sich der Bundesrat klar für die Übernahme der Kosten komplementärmedizinischer Leistungen durch die Grundversicherung aus.
Der Motionär hatte gefordert, die Kostenübernahme als Wahlmöglichkeit auszugestalten. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 16. August 2023: «Eine Ausnahme oder Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche widerspricht dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen.» Der Bundesrat verweist darauf, dass die Stimmberechtigten und die Stände 2009 der Übernahme der Kosten von alternativmedizinischen Leistungen durch die Grundversicherung klar zugestimmt haben. Die Fachrichtungen anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und Traditionelle chinesischen Medizin (TCM) wurden im Jahr 2012 provisorisch und ab 2017 definitiv in die Leistungspflicht der Grundversicherung aufgenommen – dazu bekennt sich der Bundesrat und empfiehlt die Motion Nantermod zur Ablehnung.