In der Schweiz gibt es vier ärztliche Fachrichtungen der Komplementärmedin, deren Leistungen die Grundversicherung vergütet. Eine fünfte Methode, die Ayurveda-Medizin, wird ebenfalls ärztlich angewendet, aber nicht durch die Grundversicherung abgegolten. Die Fachrichtungen sind meist durch eine Ärzteorganisation und durch eine oder mehrere Organisationen der Naturheilpraktikerinnen und -praktiker repräsentiert. Nicht nur Ärztinnen und Ärzte wenden diese Methoden an, sondern auch Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker mit eidgenössischen Fachausweisen.
Anthroposophische Medizin
Ayurvedische Medizin (nicht durch die Grundversicherung vergütet)
Homöopathie
Phytotherapie
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), einschliesslich Akupunktur
Neben den ärztlich angewandten Methoden verfügt die Komplementärmedizin über zahlreiche weiteren Methoden und Therapien, die Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten mit eidgenössischen Fachausweisen ausüben. Eine geeignete Übersicht wird an dieser Stelle demnächst publiziert.