Medienmitteilung - Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin werden definitiv von der Grundversicherung vergütet. Die Vertreter der Komplementärmedizin begrüssen diesen Entscheid des Bundesrats. Damit wird eine der zentralen Forderungen der Verfassungsabstimmung vom 17. Mai 2009 umgesetzt. Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt.
Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Phytotherapie werden ab dem 1. August 2017 definitiv von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Voraussetzung ist, dass die Methoden von einem Schulmediziner praktiziert werden, der in einer der vier Methoden einen FMH-anerkannten Fähigkeitsausweis erworben hat. Mit dem Verfassungsartikel 118a ist die Kernforderung verbunden, dass alle Menschen über die Grundversicherung Zugang zu ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin erhalten. Diese Kernforderung ist nun erfüllt.
Mit dem Entscheid des Bundesrats wird ein jahrelanger Disput endgültig beigelegt. Das vom Bundesrat gewählte Vertrauensprinzip setzt voraus, dass die Ärztinnen und Ärzte mit FMH-anerkannter Zusatzausbildung nur Leistungen erbringen, welche wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Von Gesetzes wegen können demzufolge Leistungen vergütet werden, die diese Kriterien erfüllen (Art. 32 Voraussetzungen des Krankenversicherungsgesetzes). Mit dem Entscheid anerkennt der Bundesrat, dass die Methoden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wichtig ist der Entscheid für alle Personen und Familien, die sich keine privaten Zusatzversicherungen leisten können und für Menschen mit Indikationen, bei denen es im konventionellen Bereich nur Alternativen mit höherem Risikopotential gibt.
Der Dachverband Komplementärmedizin, die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin und die Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen zeigen sich erfreut über den Entscheid zur Stärkung der Komplementärmedizin in der Grundversorgung.
Die Verbände der Komplementärmedizin vertrauen darauf, dass jetzt auch bei der Medikamentenzulassung und -vergütung entsprechende Schritte folgen. Die im revidierten Heilmittelgesetz vorgesehenen Zulassungsvereinfachungen müssen auf Verordnungsstufe konsequent umgesetzt werden. Eine Voraussetzung für den Erhalt der Arzneimittelvielfalt ist die aufwandgerechte Vergütung der Arzneimittel über die Grundversicherung (Spezialitätenliste). Der Preis vieler Produkte ist heute nicht mehr kostendeckend.
Handlungsbedarf besteht bei der Förderung von Lehre und Forschung an Universitäten. Das revidierte Medizinalberufegesetz verlangt die adäquate Aufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungskataloge der Human- und Zahnmediziner sowie der Veterinäre. Das bedingt die Schaffung vollwertiger universitärer Institute und Professuren. Auch bei Würdigung der Autonomie der Universitäten stehen die Kantone jetzt in der Pflicht, ihre Leistungsaufträge entsprechend anzupassen.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
- Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP TG), Co-Präsidentin Dakomed und parl. Gruppe Komplementärmedizin: 079 347 08 93 / edith.graf-litscher@parl.ch
- Ständerat Joachim Eder (FDP ZG), Co-Präsident parl. Gruppe Komplementärmedizin: 079 755 86 78 / joachim.eder@parl.ch
- Dr. med. Hansueli Albonico, ehemaliger Präsident Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, 079 59 579 48 / hu.albonico@hotmail.com
- Dr. med. Gisela Etter, Präsidentin Union komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, Vorstand Dakomed: 079 312 64 42 / etter.praxis@bluewin.ch
- Walter Stüdeli, Leiter Politik und Medien Dakomed: 079 330 23 46 / walter.stuedeli@dakomed.ch